Ausbildungsziel

Den Studierenden soll eine umfassende Ausbildung in den fächerübergreifenden und praxisrelevanten Rechtsfragen des Liegenschafts- und Baurechts geboten werden. Dafür werden der relevante Stoff systematisch dargestellt und spezielle Probleme veranschaulicht und vertieft.

Inhalt

Die wirtschaftliche Bedeutung des Liegenschafts- und Baurechts wächst stetig. Dabei kommt den Fragen der Vertragsabwicklung und Haftung in der Praxis ein immer wichtigerer Stellenwert zu. Die Absolvierung des Wahlfachkorbes vermittelt ein fundiertes Wissen, mit dem die Lösung dieser Fragen ermöglicht wird und auf das in der Praxis aufgebaut werden kann. Dieses Wissen ist Grundvoraussetzung für die Ausübung zahlreicher juristischer Tätigkeiten, wie beispielsweise für Rechtsanwälte, Richter, Notare und Steuerberater.

Das Liegenschafts- und Baurecht betrifft eine Vielzahl an Rechtsgebieten. Im Wahlfachkorb wird daher neben dem allgemeinen Zivilrecht (Bauvertrag, Grundbuchsrecht, Treuhändige Abwicklung von Liegenschaftsverträgen) auch auf handels- und gesellschaftsrechtliche Besonderheiten (Betreibermodelle, PPP) eingegangen, sowie die relevanten Teile des öffentlichen Rechts (Bauordnung, Vergaberecht) erörtert und ein besonderes Augenmerk auf praxisrelevante Themen geworfen (ÖNORM, Nachtragsmanagement, Internationale Immobilienprojekte).