Am 1.10.1979 ist das österreichische Konsumentenschutzgesetz in Kraft getreten. Anlässlich des Jubiläums veranstalteten das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am 1.10.2019 ein Symposium, das sich den Zukunftsfragen, Entwicklungen und aktuellen Herausforderungen im Verbraucherschutz widmet.
Christiane Wendehorst war Teil der abschließenden Podiumsdiskussion, bei der Fragen der Digitalisierung, Nachhaltigkeit und die Neuordnung des Verbraucherprivatrechts durch die im Frühjahr 2019 verabschiedeten EU-Richtlinien zur Gewährleistung im Fokus standen. Sie setzte sich dabei klar dafür ein, dass Österreich seine traditionelle Rolle als Innovationsmotor im Bereich des Konsumentenschutzrechts, wie vor 40 Jahren mit dem Erlass des KSchG, auch in der gegenwärtigen europäischen Debatte einnimmt - insbesondere bei Fragen der Digitalisierung.