SPB Immobilienrecht und Immobilienwirtschaft — Anrechnung

Lehrveranstaltungen, die nach dem alten Studienplan absolviert wurden, können angerechnet werden, sofern sie dem Wahlfachkorb Wohnrecht oder dem Wahlfachkorb Liegenschafts- und Baurecht zugeordnet waren. Sie werden dem Kernbereich angerechnet, wenn sie innerhalb der genannten Wahlfachkörbe dem jeweiligen Kernbereich zugeordnet waren oder nun im Rahmen des Spezialisierungszertifikats diesem zugeordnet sind.