WFK Erbrecht und Familienrecht — Aufbau


Student*innen, die Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ECTS aus einem WFK absolviert haben, erhalten darüber nach Abschluss des Diplomstudiums eine schriftliche Bestätigung (§ 18 Studienplan Diplomstudium Rechtswissenschaften).

Der WFK Erbrecht und Familienrecht ist so konzipiert, dass er in zwei Semestern absolviert werden kann — die Lehrveranstaltungen finden daher zumindest jährlich statt — und besteht aus einem Kernbereich und einem Wahlbereich. Der Kernbereich setzt sich aus vier Lehrveranstaltungen zu je 2 ECTS zusammen, die von den Student*innen absolviert werden müssen. Die restlichen 10 ECTS können aus dem Wahlbereich frei gewählt werden (Details unter Lehrveranstaltungen).

Im SS24 finden folgende Lehrveranstaltungen des WFK Erbrecht und Familienrecht statt (samt Informationen betreffend Termine, Ort, Anmeldung und Zeugniserwerb): Kernbereich / Wahlbereich

Übergangsregelung — Kernbereich

Der WFK Erbrecht und Familienrecht wurde mit SS23 grundlegend reformiert und erweitert. Die zwingende Absolvierung der vier Lehrveranstaltungen des Kernbereichs gilt nur für jene Student*innen, die im SS23 oder danach mit dem WFK Erbrecht und Familienrecht beginnen. Unabhängig vom Zeitpunkt der Abgabe des Prüfungspasses ist die Absolvierung des Kernbereichs daher nur dann erforderlich, wenn alle Lehrveranstaltungen im SS23 oder später besucht und abgeschlossen werden.