Aufbau und Struktur
Der Studienplan ermöglicht eine Schwerpunktausbildung zum Erwerb eines Zusatzdiploms. Dazu müssen 18 ECTS aus dem Wahlfachkorb absolviert werden. Die Lehrveranstaltungen des Kernbereichs sind fix vorgegeben, jene in den Wahlbereichen können sich von Studienjahr zu Studienjahr ändern.
Die Lehrveranstaltungen sind zeitlich so angeordnet, dass der Korb Bank- und Versicherungsrecht in 2 Semestern abgeschlossen werden kann. Für die Absolvierung des Wahlfachkorbs Bank- und Versicherungsrecht müssen Lehrveranstaltungen aus dem Korb im Ausmaß von 18 ECTS abgeschlossen werden. Die Kernbereichslehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 10 ECTS müssen verpflichtend besucht werden. Die restlichen 8 ECTS können durch den Besuch von frei gewählten Lehrveranstaltungen aus dem Wahlbereich erworben werden.
Übergangsregelung
Der WFK Bank- und Versicherungsrecht wurde mit WS 2025/26 reformiert. Die zwingende Absolvierung der vier Lehrveranstaltungen des Kernbereichs gilt nur für jene Student*innen, die im WS 2025/26 oder danach mit dem WFK beginnen. Unabhängig vom Zeitpunkt der Abgabe des Prüfungspasses ist die Absolvierung des "neuen" Kernbereichs daher nur dann erforderlich, wenn alle Lehrveranstaltungen im WS 2025/26 oder später besucht und abgeschlossen werden.
Information für Student*innen, denen für eine Absolvierung des WFK im WS 2025/26 aktuell noch ECTS im Kernbereich fehlen, die den KU Bankvertragsrecht AT jedoch schon absolviert haben:
Bitte wenden Sie sich an sekretariat.rabl.zr@univie.ac.at.
