Information für Studierende!

Nutzung der u:account-E-Mail-Adressen

Die Universität Wien macht alle Studierenden auf die Nutzung Ihrer u:account-E-Mail-Adressen aufmerksam.

Initiale Anfragen von Studierenden ausgehend von privaten E-Mail-Adressen werden künftig nicht mehr bearbeitet.

Studienbehelfe Bürgerliches Recht ab April 2024

Die Informationen zu den Studienbehelfen für die mündliche Diplomprüfung aus  Bürgerlichem Recht und für den bürgerlich-rechtlichen Teil der FÜM II (Privatrecht) ab April 2024 entnehmen Sie diesem Aushang.

Allgemeine Information — Prüfungstermin April 2024

Die Prüfung erfolgt schriftlich und dauert 240 Minuten. Sie besteht aus zwei Fall-Angaben; jedenfalls eine von ihnen weist einen Internationalitätsbezug auf. Mindestens 10% der Gesamtpunkte entfallen auf das IPR.

Eine Stoffabgrenzung gibt es nicht. Im IPR werden keine Schwerpunkte bekannt gegeben, im restlichen Bereich gelten jene der FÜM II (siehe hier [Bekanntgabe spätestens 8 Wochen vor dem Termin]). Ganz allgemein gilt aber, dass es sich bei Schwerpunkten nur um eine Orientierungshilfe handelt. Nicht nur aus allen Bereichen des IPR können daher Fragestellungen kommen, sondern auch – eventuell über die IPR-Anknüpfung – aus allen Teilen des Bürgerlichen Rechts.

Erlaubte Hilfsmittel: Gesetzesausgabe. Beachten Sie die besonderen Hinweise zur Benützung von Gesetzesausgaben (siehe unten).

Zur Klarstellung: Dieser Ablauf betrifft nur den Termin im April 2024.

Allgemeine Information — Prüfungstermin März 2024

Die Prüfung erfolgt schriftlich und dauert 240 Minuten. Sie besteht aus zwei Fall-Angaben; jedenfalls eine von ihnen weist einen Internationalitätsbezug auf. Mindestens 10% der Gesamtpunkte entfallen auf das IPR.

Eine Stoffabgrenzung gibt es nicht. Im IPR werden keine Schwerpunkte bekannt gegeben, im restlichen Bereich gelten jene der FÜM II (siehe hier [Bekanntgabe spätestens 8 Wochen vor dem Termin]). Ganz allgemein gilt aber, dass es sich bei Schwerpunkten nur um eine Orientierungshilfe handelt. Nicht nur aus allen Bereichen des IPR können daher Fragestellungen kommen, sondern auch – eventuell über die IPR-Anknüpfung – aus allen Teilen des Bürgerlichen Rechts.

Erlaubte Hilfsmittel: Gesetzesausgabe. Beachten Sie die besonderen Hinweise zur Benützung von Gesetzesausgaben (siehe unten).

Zur Klarstellung: Dieser Ablauf betrifft nur den Termin im März 2024.

Allgemeine Information — Prüfungstermin Februar 2024

Die Prüfung erfolgt schriftlich und dauert 240 Minuten. Sie besteht aus zwei Fall-Angaben; jedenfalls eine von ihnen weist einen Internationalitätsbezug auf. Mindestens 10% der Gesamtpunkte entfallen auf das IPR.

Eine Stoffabgrenzung gibt es nicht. Im IPR werden keine Schwerpunkte bekannt gegeben, im restlichen Bereich gelten jene der FÜM II (siehe hier [Bekanntgabe spätestens 8 Wochen vor dem Termin]). Ganz allgemein gilt aber, dass es sich bei Schwerpunkten nur um eine Orientierungshilfe handelt. Nicht nur aus allen Bereichen des IPR können daher Fragestellungen kommen, sondern auch – eventuell über die IPR-Anknüpfung – aus allen Teilen des Bürgerlichen Rechts.

Erlaubte Hilfsmittel: Gesetzesausgabe. Beachten Sie die besonderen Hinweise zur Benützung von Gesetzesausgaben (siehe unten).

Zur Klarstellung: Dieser Ablauf betrifft nur den Termin im Februar 2024.

Zur Benützung von Gesetzesausgaben

Zur Benütung von Gesetzesausgaben beachten Sie bitte folgenden Aushang.

Prüfungsabmeldung

     Abmeldung über u:space:

Die elektronische Abmeldung von mündlichen Prüfungen ist bis zwei Werktage vor der Prüfungswoche möglich, die Abmeldung von schriftlichen Prüfungen bis zwei Werktage vor dem konkreten Termin.

     Abmeldung per E-Mail bei mündlichen Prüfungen:

- bis einen Werktag vor dem konkreten Termin; bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des jeweiligen Sekretariats!

- ausschließlich von Ihrer Studierendenadresse

- beim zuständigen Sekretariat (siehe Homepage)

- mit Bezeichnung der Prüfung und Angabe von Prüfungstag sowie Prüfer*in

- Angabe von Gründen

- direkt an die Professor*innen

- bei Erkrankung auch am selben Tag der (schriftlichen oder mündlichen) Prüfung möglich, aber nur mit Bestätigung

Verspätete Abmeldungen müssen nicht angenommen werden und führen zu einer Antrittssperre bei dem nächsten Termin!

Ein Nicht-Erscheinen führt ebenso zur Sperre des nächsten Termins!