Lehre
Zivilrecht im Studium
Das Lehrangebot des Instituts für Zivilrecht ist sehr umfangreich und erstreckt sich über das ganze Studium. Die folgende Darstellung ist nicht abschließend, sondern soll — vor allem für Studienanfänger*innen und aufgrund des neuen Studienplans — einen Überblick über die Struktur und Konzeption des Zivilrechts im Diplomstudium liefern.
Erster Abschnitt
Die VO Einführung in die Rechtswissenschaften (6 SWS) besteht aus drei Teilen; der privatrechtliche Teil wird von uns gehalten.
Die UE Einführung in die Rechtswissenschaften (3 SWS) dient der Vorbereitung auf die MP Einführung und sie besteht wie die VO aus drei Teilen; wiederum wird der privatrechtliche Teil von uns gehalten. Für Student*innen des Studienplans 2025 ist diese LV — anders als bisher — eine Pflichtlehrveranstaltung.
Zweiter Abschnitt
Die VO Zivilrecht (12 SWS) ist unsere Hauptvorlesung. Sie wurde im Zuge des neuen Studienplans neu konzipiert: Ab WS25 werden alle Teile des Zivilrechts innerhalb eines Semesters und geblockt hintereinander gelesen. Sie besteht daher aus folgenden Teilen: Allgemeiner Teil, Schuldrecht AT und BT, Sachenrecht sowie Familien- und Erbrecht. Sie dient als Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche MP Zivilrecht.
Die UE Zivilrecht (2 SWS) sollte parallel zur VO Zivilrecht absolviert werden. Sie dient dem Erlernen der schriftlichen Falllösung und insofern der praktischen Umsetzung des Stoffes, insbesondere zur Vorbereitung auf die schriftliche MP Zivilrecht. Die UE Zivilrecht wurde im Zuge des neuen Studienplans ebenfalls neu konzeptioniert und wird in vier Kohorten abgehalten: WS, WS Block im Februar, SS, SS Block im September. Alle Übungen einer Kohorte haben dieselben Klausurtermine. Zumindest der Großteil der Übungen einer Kohorte ist auch hinsichtlich der Klausuren zusammengefasst; insoweit haben Student*innen unabhängig von der Anmeldung und Zuteilung dieselben Klausuren. Für Student*innen des Studienplans 2025 ist diese LV — anders als bisher — Antrittsvoraussetzung für die schriftliche MP Zivilrecht (diese wiederum ist Antrittsvoraussetzung für die mündliche MP Zivilrecht).
Zu jedem Prüfungstermin wird zumindest eine UE Klausurenkurs aus Zivilrecht (1 SWS) angeboten. Vereinfacht gesagt, haben Student*innen hier die Möglichkeit, kurz vor der "echten" Prüfung ihr Können und Wissen zu testen, indem eine Klausur abgehalten und korrigiert wird, die der schriftlichen MP Zivilrecht entspricht (insb Schwierigkeitsgrad, Schwerpunkte, Länge). Zum Klausurenkurs werden nur Student*innen aufgenommen, die zur schriftlichen MP Zivilrecht antreten dürfen, die also die UE Zivilrecht positiv absolviert haben. Die Klausurenkurse sind insofern zeitlich mit der UE Zivilrecht abgestimmt, damit man etwa in einem regulären Semester die UE, den Klausurenkurs und am Ende des Semesters die schriftliche MP Zivilrecht absolvieren kann.
Abschnittsunabhängig und Doktoratsstudium
Wir bieten außerdem eine Vielzahl an Diplomand*innen- und Doktorand*innen-Seminaren an. Die Seminare haben oftmals einen speziellen Schwerpunkt, vor allem um auf aktuelle Entwicklungen einzugehen.
Im neuen Studienplan gibt es fünf Schwerpunktmodule (WM1 "Grundlagen des Rechts", WM2 "Recht in seinen europäischen und internationalen Dimensionen", WM3 "Innovation und Transformation im Recht", WM4 "Private Rechtsgestaltung, Dispute Resolution und Law Enforcement" und WM5 "Wirtschaftsrecht"). Wir sind in allen Schwerpunktmodulen zahlreich vertreten. Vor allem koordiniert und betreut unser Institut die Spezialisierungsbereiche (SPB) Bank- und Versicherungsrecht, Erbrecht und Familienrecht, Immobilienrecht und Immobilienwirtschaft und International Legal Practice and Language, in denen ein Spezialisierungszertifikat erworben werden kann.
Unsere Spezialisierungsbereiche (SPB)
Nutzung der u:account-E-Mail-Adressen
Die Universität Wien macht alle Studierenden auf die Nutzung ihrer u:account-E-Mail-Adressen aufmerksam. Initiale Anfragen von privaten E-Mail-Adressen werden nicht bearbeitet.