Information für Studierende!
Nutzung der u:account-E-Mail-Adressen
Die Universität Wien macht alle Studierenden auf die Nutzung Ihrer u:account-E-Mail-Adressen aufmerksam.
Initiale Anfragen von Studierenden ausgehend von privaten E-Mail-Adressen werden künftig nicht mehr bearbeitet.
Studienbehelfe
Zur Verwendung von Gesetzestexten beachten Sie bitte folgenden Aushang.
Für den Prüfungstermin November 2024 und danach gilt diese Literaturempfehlung.
Allgemeine Information — Prüfungstermin Juni 2025
Die Prüfung erfolgt schriftlich und dauert 240 Minuten. Sie besteht aus zwei Fall-Angaben; jedenfalls eine von ihnen weist einen Internationalitätsbezug auf. Mindestens 10% der Gesamtpunkte entfallen auf das IPR.
Eine Stoffeingrenzung gibt es nicht. Im IPR werden keine Schwerpunkte bekannt gegeben, im restlichen Bereich gelten jene der FÜM II (siehe hier [Bekanntgabe spätestens 8 Wochen vor dem Termin]). Ganz allgemein gilt aber, dass es sich bei Schwerpunkten nur um eine Orientierungshilfe handelt. Nicht nur aus allen Bereichen des IPR können daher Fragestellungen kommen, sondern auch – eventuell über die IPR-Anknüpfung – aus allen Teilen des Bürgerlichen Rechts.
Zur Klarstellung: Dieser Ablauf betrifft nur den Termin im Juni 2025.
Einsicht — Prüfung vom 9. Mai 2025
Die Einsicht in die FÜM II und MP Bürgerliches Recht und IPR findet am Donnerstag, dem 12.06.2025, wie folgt statt:
Teil Bürgerliches Recht der FÜM II / MP Bürgerliches Recht und IPR
Kandidat*innen von Prof. Karner und Prof. Rabl: 09:00 bis 11:00 Uhr, Institut für Zivilrecht, Stiege 1, 3.Stock
Kandidat*innen von Prof. Ofner: Link
Teil Unternehmensrecht der FÜM II
09:00 bis 11:00 Uhr, Institut für Zivilrecht, Sekretariat Prof. Thomale, Stiege 1, 3.Stock
Einsicht — Prüfung vom 7. März 2025
Die Einsichtnahme in die MP Bürgerliches Recht und IPR (Univ.-Prof. Dr. iur. Matthias Lehmann, D.E.A., J.S.D., Univ.-Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud) findet am Freitag, dem 11. April 2025, von 14:00 bis 14:45 Uhr im Hörsaal U18 (1. Untergeschoß) statt. Für nähere Informationen beachten Sie bitte folgenden Aushang.