Information für Studierende!

Nutzung der u:account-E-Mail-Adressen

Die Universität Wien macht alle Studierenden auf die Nutzung Ihrer u:account-E-Mail-Adressen aufmerksam.

Initiale Anfragen von Studierenden ausgehend von privaten E-Mail-Adressen werden künftig nicht mehr bearbeitet.

Zur Benützung von Gesetzesausgaben

Zur Benütung von Gesetzesausgaben beachten Sie bitte folgenden Aushang.

Studienbehelfe Bürgerliches Recht ab April 2024

Die Informationen zu den Studienbehelfen für die mündliche Diplomprüfung aus  Bürgerlichem Recht und für den bürgerlich-rechtlichen Teil der FÜM II (Privatrecht) ab April 2024 entnehmen Sie diesem Aushang.

Prüfungsvorbereitung Herr Prof. Zankl

Herr Prof. Zankl empfiehlt für die mündliche Modulprüfung aus Bürgerlichem Recht:

Inhaltlich:

  • Zankl, Bürgerliches Recht, 10. Auflage (2023)
  • Zankl, Casebook Bürgerliches Recht, 11. Auflage (2022)

Zur Wiederholung:

  • Zankl, Zivilrecht 24, 4. Auflage (2023)

Allgemeine Literatur zur Prüfungsvorbereitung

Allgemein zur Prüfungsvorbereitung empfohlen wird Palten, Der Lern- und Prüfungsmanager (3. Aufl), oder Zankl, Lern- und Prüfungsmanual Bürgerliches Recht (kostenlos erhältlich im Jus Shop Juridicum oder als pdf unter www.facultas.at/downloads/Pruefungsmanual_Zankl_web.pdf).

Prüfungsanmeldung

Zur Prüfungsanmeldung gelangen Sie hier.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie erst beim Drittantritt freie Prüferwahl haben und wählen Sie bitte in dem Fall nur den Prüfer/die Prüferin aus, bei dem/der Sie gerne antreten möchten, da Sie bei einer Auswahl von mehreren Prüfenden per Zufallsprinzip zugeordnet werden.

Prüfungsabmeldung

     Abmeldung über u:space:

Die elektronische Abmeldung von mündlichen Prüfungen ist bis zwei Werktage vor der Prüfungswoche möglich, die Abmeldung von schriftlichen Prüfungen bis zwei Werktage vor dem konkreten Termin.

     Abmeldung per E-Mail bei mündlichen Prüfungen:

- bis einen Werktag vor dem konkreten Termin; bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des jeweiligen Sekretariats!

- ausschließlich von Ihrer Studierendenadresse

- beim zuständigen Sekretariat (siehe Homepage)

- mit dem Betreff: "Abmeldung - Abkürzung Prüfungsbezeichnung - Matrikelnummer"

- mit Angabe von Prüfungstag, Bezeichnung der Prüfung sowie Namen der Prüferin/des Prüfers

- Angabe von Gründen

- direkt an die Professoren

- bei Erkrankung auch am selben Tag der (schriftlichen oder mündlichen) Prüfung möglich, aber nur mit Bestätigung

Verspätete Abmeldungen müssen nicht angenommen werden und führen zu einer Antrittssperre bei dem nächsten Termin!

Ein Nicht-Erscheinen führt ebenso zur Sperre des nächsten Termins!