Prüfungen
Anmeldung und Abmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über u:space. Erst beim Drittantritt besteht freie Prüfer*innenwahl. In diesem Fall wählen Sie bitte nur den*die Prüfer*in aus, bei dem*der Sie antreten möchten.
Die Abmeldung von mündlichen Prüfungen ist bis zwei Werktage vor Beginn der Prüfungswoche über u:space möglich; eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Danach können Sie sich durch Email von Ihrer u:account-Emailadresse an das zuständige Sekretariat mit Angabe von Prüfung, Prüfungstag und Prüfer*in abmelden. Am Tag der Prüfung ist eine solche Abmeldung allerdings nur bei Vorliegen triftiger Gründe und mit entsprechender Bestätigung möglich.
Von schriftlichen Prüfungen können Sie sich grundlos bis zwei Tage vor der jeweiligen Prüfung über u:space abmelden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Abmeldung — außer bei triftigen Gründen und mit entsprechender Bestätigung — nicht mehr möglich.
Nach den Angaben des SSC werden Student*innen, die zu einer Prüfung nicht erscheinen und sich nicht abgemeldet haben oder keinen triftigen Grund nachweisen können, entsprechend der Satzung der Universität Wien nicht beurteilt und für den nächsten Termin gesperrt.
Verwendung von Gesetzestexten
MP Zivilrecht (mündlich und schriftlich), MP Bürgerliches Recht und IPR, MP Familien- und Erbrecht
- Es dürfen lediglich unkommentierte Gesetzesausgaben (zB Kodex, Paragraph, RIS-Ausdrucke) verwendet werden.
- Unterstreichungen und Markierungen mit Textmarker sind zulässig.
- Klebezettel und Post-Its sind zulässig, sofern sie nur Verweisungen auf ein Gesetz (zB „FAGG“) oder Gesetzesbestimmungen (zB „§§ 922 ff“) enthalten.
- Paragrafen-Verweisungen sind zulässig. Diese dürfen aber keine weitergehenden Anmerkungen, Stichworte (zB „dispositiv“, „analog“), Abkürzungen (zB „disp“, „pa“), Zeichen (zB mathematische Symbole) oder sonstige Beschriftungen enthalten.
- Alle sonstigen Anmerkungen oder Kommentare sind nicht zulässig. Insbesondere sind Paragrafen Verweisungen unzulässig, aus denen ein Prüfungsschema abgeleitet werden kann.
Sollte jemand ein unerlaubtes Hilfsmittel verwenden, wird der Antritt zwar gezählt, die Leistung jedoch nicht beurteilt oder die Beurteilung nachträglich für nichtig erklärt. Zudem wird im Sammelzeugnis ein Vermerk eingetragen, dass die Leistung wegen Erschleichung nicht gewertet wurde (§ 12 Abs 6 Satzung der Universität Wien — Studienrecht).
Nutzung der u:account-E-Mail-Adressen
Die Universität Wien macht alle Studierenden auf die Nutzung ihrer u:account-E-Mail-Adressen aufmerksam. Initiale Anfragen von privaten E-Mail-Adressen werden nicht bearbeitet.