Univ.-Prof. Dr. Gabriel Kogler
Vizestudienprogrammleiter, Institutsvorstand und Inhaber der Professur für Österreichisches und Europäisches Zivilrecht; habilitiert für die Fächer Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Sein Forschungsschwerpunkt liegt in der dogmatischen Grundlagenforschung im Schuldrecht, Sachenrecht und Erbrecht mit Anschluss des Zivilverfahrensrechts, des Internationalen Privatrechts und des Europäischen Privatrechts sowie unter Berücksichtigung der Digitalisierung. Gabriel Kogler hat bereits zwei Drittmittelprojekte erfolgreich eingeworben und als Projektleiter durchgeführt (Bauwerke zur Kreditsicherung; Krypto-Assets im Zivilrecht). Gemeinsam mit Brigitta Zöchling-Jud veranstaltet er das Konversatorium: Aktuelle Fragen im Erbrecht. Zudem ist er Co-Koordinator des Spezialisierungsbereiches Erbrecht und Familienrecht.
Zu den jüngsten größeren Forschungsprojekten zählen die Kommentierungen in Rummel/Lukas/Geroldinger, ABGB (Bürgschaft, Novation und Vergleich), in ten Wolde/Schwartze/Laimer, The Rome IV Succession Regulation (Kollisionsrecht; insb allgemeines Erbstatut und Formgültigkeit) sowie in Konecny/Trenker, Insolvenzgesetze (Erwerb durch Erbschaft, Vermächtnis oder Zuwendung unter Lebenden).
Schottenbastei 10-16 (Juridicum)
1010 Wien
Stiege II, 4. Stock, Zimmer 439
Telefon: +43-1-4277-34830
E-Mail: gabriel.kogler(at)univie.ac.at
Sprechstunde nach Vereinbarung via Email
Anfragen bezüglich Lehrveranstaltungen und Prüfungen bitte an sekretariat.kogler.zr(at)univie.ac.at
Administration
Universitätsassistent*innen
Förster, Maria
derzeit karenziert
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zur Person
N.N.
Studienassistent*innen
Informationen zu Prüfungen
Für die MP Zivilrecht schriftlich sowie die MP Bürgerliches Recht und IPR schriftlich gilt die Literaturempfehlung des Instituts (Diplom, IREWI). Nähere Informationen — insbesondere die Schwerpunkte — finden Sie ebenso unter Prüfungen.
Bei der MP Zivilrecht mündlich werden alle Teile des Zivilrechts geprüft; es gilt die Literaturempfehlung des Instituts (Diplom). Die Student*innen werden einzeln und nicht in Gruppen geprüft. Eine Prüfung dauert im Regelfall 15–20 Minuten und besteht aus drei Hauptfragen, aus denen mehrere Nebenfragen folgen. Eine Hauptfrage kann sich auch aus einem kleinen Fall ergeben. In Zweifelsfällen (Student*in steht aktuell zwischen zwei Noten) können weitere Entscheidungs-Hauptfragen dazu kommen. Fragen werden nicht weitergegeben. Die Verwendung eines Gesetzestextes ist selbstverständlich erlaubt. Besonderer Wert wird auf Verständnis, Logik und nachvollziehbares Argumentieren gelegt. Nur reines, auswendig gelerntes Wissen ist nicht ausreichend.
Angemeldeten Student*innen wird am Vortag der Prüfung die genaue Prüfungszeit bekanntgegeben. Dies erfolgt über die u:account-Emailadresse.
Zuhören — 28. September 2026, 11.00 Uhr
Für das Zuhören ist keine Anmeldung erforderlich. Bitte erscheinen Sie pünktlich und treten Sie nur zwischen zwei Prüfungen ein.
Dissertationsbetreuung
Voraussetzung für die Betreuung einer Dissertation sind überdurchschnittliche Prüfungserfolge im Zivilrecht und in den privatrechtlichen Nebenfächern. Eine Dissertation kann aus allen Bereichen des Zivilrechts, des Zivilverfahrensrechts, des Internationalen Privatrechts und/oder der Rechtsvergleichung verfasst werden.
Interessierte Student*innen werden gebeten, ein kurzes Exposé über das beabsichtigte Dissertationsthema (2 – 5 Seiten) sowie einen Lebenslauf und ein aktuelles Sammelzeugnis per Email zu übermitteln. Erscheint das Thema geeignet, folgt eine persönliche Besprechung. Abhängig vom konkreten Dissertationsvorhaben kann für die Zusage der Betreuung die Lektüre bestimmter Aufsätze, Beiträge oder Bücher verlangt werden.