Voraussetzung für die Dissertationsbetreuung

Voraussetzung für die Annahme einer Dissertation als Erstbetreuer sind überdurchschnittliche Prüfungserfolge im Bürgerlichen Recht und in den privatrechtlichen Nebenfächern sowie die Absolvierung eines Seminars, das mindestens mit „Gut“ benotet wurde. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Dissertation aus allen Bereichen des Bürgerlichen Rechts einschließlich des Internationalen Privatrechts, der Privatrechtsvergleichung und der Rechtsvereinheitlichung zu verfassen. Interessenten werden gebeten, einen geeigneten Themenvorschlag samt kurzem Expose und Lebenslauf zu erstatten und in meiner Sprechstunde nach vorheriger Anmeldung (per E-Mail an sekretariat.zoechling-jud@univie.ac.at) zu präsentieren.

Den Studienplan des Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften können Sie hier einsehen.

Allgemeine Informationen zum Ablauf des Doktoratsstudiums finden Sie hier.

Eine Auflistung der approbierten und nicht approbierten Dissertationen finden Sie hier.