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Was ist der Franz von Zeiller Moot Court Zivilrecht?
Der Franz von Zeiller Moot Court Zivilrecht ist der größte österreichweite Studierendenwettbewerb sowie der renommierteste auf dem Gebiet des österreichischen Zivilrechts.
Der Moot Court beginnt mit einer Schriftsatzphase, in der jedes Dreierteam, je nach zugeloster Rolle, ein Rechtsmittel an den OGH verfasst oder beantwortet. Im Anschluss an die Schriftsatzphase erfolgt die Vorbereitung auf den Finaltag mitsamt Verfassen der Plädoyers.
Die Teams der Universität Wien und WU Wien treten beim Wiener Landesfinale gegeneinander an, um sich einen der begehrten Plätze beim Bundesfinale zu sichern, zu dem jede juristische Fakultät Österreichs ein Team entsenden darf.
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Welche Fälle werden behandelt?
Den zu behandelnden Fällen liegt eine privatrechtliche Frage- und Problemstellung zugrunde, die es unter eigenständiger Anwendung der Methodik fortgeschrittenen wissenschaftlichen juristischen Arbeitens zu lösen gilt.
Die Studierenden bekommen reale erst- und zweitinstanzliche (anonymisierte) Entscheidungen zugestellt und erarbeiten unter Betreuung einer renommierten Wirtschaftskanzlei in Teamarbeit einen Schriftsatz und bereiten ein Plädoyer vor.
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Wie viel Zeit ist für den Moot Court Zivilrecht einzuplanen?
Nach dem Kick-off Anfang Oktober mitsamt Bekanntgabe der Teams und Betreuerkanzleien beginnt die Schriftsatzphase, die je nach Rolle als Rechtsmittelwerber oder Rechtsmittelbeantworter abweichend ausgestaltet ist:
Die Rechtsmittelwerber haben vom Tag des Kick-offs an 4 Wochen Zeit, um ihren Schriftsatz zu verfassen und mit Unterstützung der Betreuungskanzlei sowohl inhaltlich als auch formal einen stichhaltigen und juristisch hochwertigen Schriftsatz einzubringen. Insbesondere die Literatur- und Judikatur-Recherche sowie das Verschriftlichen der Argumente im Team nimmt einiges an Zeit ein. Nach Ende der Rechtsmittelfrist Anfang/Mitte November verringert sich das zeitliche Pensum merklich, es bleibt neben der Vorbereitung des Plädoyers für das Landesfinale Mitte Jänner und der Durchsicht des Schriftsatzes der Rechtsmittelbeantworter nach erfolgter Zustellung (Anfang/Mitte Dezember) erfahrungsgemäß genügend Zeit für andere universitäre Verpflichtungen.
Die Rechtsmittelbeantworter können die anfängliche vierwöchige "Schonfrist" für gründliche Literatur- und Judikatur-Recherche bei einstweilen geringer Intensität nutzen. Mit Zustellung des Rechtsmittels der Rechtsmittelwerber Anfang/Mitte November beginnt für sie die "heiße Phase", wobei die bereits erfolgten Recherchen zur Entkräftung der Argumente der Rechtsmittelwerber und zum Verfassen einer juristisch fundierten Rechtsmittelbeantwortung dienen. Nach Ende der Rechtsmittelbeantwortungsfrist Anfang/Mitte Dezember wird der Fokus auf die Vorbereitung des Plädoyers gelegt, wobei auch hier wieder mehr Zeit für andere universitäre Verpflichtungen bleibt.
Unabhängig von der Rolle als Rechtsmittelwerber oder Rechtsmittelbeantworter ist es durchaus möglich und schaffbar, Prüfungen zu absolvieren. Dennoch sollte einem bewusst sein, dass der Moot Court zeitlich fordernd sein kann und ein Team nur so stark ist wie sein schwächstes Glied. Prüfungsaktivitäten sollten also nicht zu Lasten der Teammitglieder gehen und wohl überlegt und dosiert sein.
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Warum sollte ich teilnehmen?
- Erweiterung des juristischen Fachwissens durch die intensive Beschäftigung mit privatrechtlichen Problemstellungen.
- Sammeln von Praxiserfahrung im Zuge der Erstellung der Schriftsätze und der anwaltlichen Vertretung in der mündlichen Verhandlung am Finaltag.
- Sprungbrett für die Zukunft: Der Moot Court Zivilrecht genießt österreichweit unter Akademiker*innen und Praktiker*innen einen hervorragenden Ruf. Durch Ihre Teilnahme am Moot Court Zivilrecht haben Sie die einzigartige Möglichkeit, Expert*innen aus Praxis und Lehre näher kennenzulernen.
- Knüpfen von Freund- und Bekanntschaften - auch über die eigene Fakultät hinaus - durch diverse Networking-Events bei Kanzleien sowie die Verhandlungen am Finaltag.
- Anrechnung der Schriftsätze als Diplomand*innenseminararbeit unter Einhaltung der Formalvorgaben (Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis). -
Wer kann sich bewerben und welche Dokumente benötige ich dafür?
Alle Studierenden des Diplom-, IREWI- oder Doktoratsstudiums mit Interesse an zivilrechtlichen Sachverhalten und guten rhetorischen Fähigkeiten können sich bewerben. Die positive Absolvierung zumindest einer einschlägigen zivilrechtlichen Modulprüfung (mündliche MP aus dem Fach Bürgerliches Recht, FÜM II, schriftliche MP Zivilrecht, MP Bürgerliches Recht und IPR) ist erforderlich.Weitere Informationen zum Bewerbungsablauf sind der Rubrik Bewerbung zu entnehmen.
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Wie sieht das Auswahlverfahren aus und gibt es ein mündliches Hearing?
Die Auswahl der Studierenden erfolgt entsprechend den erbrachten Studienleistungen (insbesondere im Bürgerlichen Recht und verwandten Fächern) und dem Studienfortschritt. Neben der Motivation, am Moot Court Zivilrecht teilzunehmen, werden weiters allfällige außeruniversitäre und extracurriculare Aktivitäten (Doppelstudium, Berufstätigkeit, Moot Courts, Wahlfachkörbe, Ehrenamt) berücksichtigt.
Es findet kein Auswahlhearing statt.
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Wie sieht die Betreuung durch die Kanzleien aus?
Jedes Team erhält am Beginn des Moot Court Semesters eine Betreuungskanzlei zugelost, die dem Team sowohl beim Schreiben des Schriftsatzes als auch der Vorbereitung des Plädoyers mit Rat und Tat zur Seite steht. Nichtsdestotrotz obliegt es dem Team, das Betreuungsverhältnis zur Kanzlei in concreto auszugestalten und aktiv Feedback und Unterstützung einzufordern.
Auch wenn praktische Inputs vielfach nur durch die Kanzlei erfolgen und eingearbeitet werden können, beschränkt sich ihre Rolle auf die Betreuung und Unterstützung des Teams. Die Teams sind sohin angehalten und insbesondere auch darauf angewiesen, eigenständig zu arbeiten, Themen juristisch sauber aufzubereiten und den Schriftsatz eigenständig zu verfassen.
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Welche Kanzleien betreuen den Moot Court Zivilrecht?
Die den Moot Court Zivilrecht unterstützenden und betreuenden Kanzleien sind:
bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
BRANDL TALOS Rechtsanwälte GmbH
CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH
Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH
DORDA Rechtsanwälte GmbH
E+H Rechtsanwälte GmbH
Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte GmbH
KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH
Schneider&Schneider Rechtsanwalts GmbH
SMS Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH
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Wie kann man sich die Teilnahme am Moot Court Zivilrecht anrechnen lassen?
Der Moot Court kann ohne Abgabe einer Arbeit als Wahlfach (zu 8 ECTS) oder bei entsprechendem Ausbau des Schriftsatzes als Diplomand*innenseminar (ebenfalls zu 8 ECTS) angerechnet werden.
Studierende können sich die Teilnahme unter Einhaltung der Formalvorgaben (Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Zeichenanzahl von 50.000 pro Person) als Diplomand*innen-Seminar anrechnen lassen, wobei die verfassten Schriftsätze als Basis für die einzureichende Diplomseminararbeit (4 ECTS) verwendet werden.
Bei Abgabe einer Diplomseminararbeit können sich die Studierenden sohin 12 ECTS für den Moot Court anrechnen lassen.
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Wie kann ich mich mit Kolleg*innen gemeinsam bewerben?
Bewerbungen im Team sind gerne willkommen, aber kein Muss. Bei Vorhandensein eines Teamwunsches ist dieser bei Übermittlung der Bewerbungsunterlagen per Mail an mootcourt.zivilrecht@univie.ac.at (ggf. auch bereits im Motivationsschreiben) bekanntzugeben. Nichtsdestotrotz muss jede*r Bewerber*in eine eigenständige Bewerbung einreichen, gesammelte Bewerbungen sind unzulässig.
Die Bewerbungen werden einzeln gesichtet und gewertet, sodass ein Teamwunsch in dieser Phase weder positive noch negative Auswirkungen haben kann. Für den Fall, dass all jene, die einen gemeinsamen Teamwunsch geäußert haben, einen Platz bei Moot Court Zivilrecht erhalten, findet der Teamwunsch nach Möglichkeit Berücksichtigung bei der Teamzusammensetzung.
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Wer sind die akademischen Ansprechpartner?
Die Organisation erfolgt an der Universität Wien durch den Lehrstuhl von Univ.-Prof. Mag. Dr. Ernst Karner (Institut für Zivilrecht) und an der WU Wien durch den Lehrstuhl von Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer (Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht).
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Wie viele Plätze gibt es für die Wiener Vorrunde?
Die Studierenden bilden Teams zu je drei Personen, wobei sowohl Universität Wien als auch WU Wien in der Regel jeweils 5 Teams für die Wiener Vorrunde nominieren. Die Universität Wien hat somit grundsätzlich 15 Plätze zu vergeben.
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Wie viele regelmäßige Termine gibt es während des Moot Court - Semesters?
Das Moot Court Semester beginnt Anfang Oktober und endet Mitte Jänner. Nach dem Kick-off Event (mitsamt Team- und Kanzleizuteilung sowie Fallzustellung) und einem Rechtsmittelseminar Mitte Oktober gibt es im Laufe des Novembers und Dezembers 2 bis 3 (fakultative) Networking-Events in Form von Cocktailabenden bei Betreuungskanzleien. Die entsprechenden Termine werden jeweils Anfang des Semesters kommuniziert.
Das Landesfinale des Moot Court Zivilrecht findet traditionell Mitte Jänner statt. Im Anschluss an den erfolgreichen Finaltag findet die abschließende Siegerehrung mit anschließendem Buffet und Cocktails bei einer Betreuungskanzlei statt.
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Wann und wo findet das Bundesfinale statt?
Die besten Teams der Wiener Vorrunde qualifizieren sich für die Teilnahme am Bundesfinale, das abwechselnd von den rechtswissenschaftlichen Fakultäten Österreichs veranstaltet wird und zumeist in der ersten Junihälfte stattfindet.
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Wie sieht die Zusammenarbeit im Team aus?
Die Zusammenarbeit im Team obliegt den Studierenden. Erfahrungsgemäß ist die Qualität des Schriftsatzes umso höher, je intensiver die Studierenden im Team zusammengearbeitet haben.
Vielfach wird im Stadium der Recherche eine "Aufgabenaufteilung" vorgenommen, wobei eine Person sich einem Themenkomplex widmet und die Rechercheergebnisse im Kontext des Falles grob verschriftlicht. Im Anschluss empfiehlt es sich, gemeinsam im Team die Argumente zu sammeln, zu diskutieren und im Anschluss zusammen zu einem Schriftsatz zu verarbeiten.
Es gibt in Puncto Zusammenarbeit im Team kein Richtig oder Falsch, was zählt ist das Ergebnis, sodass auch andere Herangehensweisen geeignet und erfolgreich sein können.
Zur Vorbereitung des Plädoyers ist es auf jeden Fall ratsam, dieses in Anwesenheit der Teammitglieder zu proben und sich gegenseitig Fragen zu einzelnen Argumenten oder Aspekten des Plädoyers oder bearbeiteten Falles zu stellen. Es ist weiters ratsam, im Anschluss das Plädoyer auch den Betreuenden in den Kanzleiräumlichkeiten vorzutragen und sich deren Fragen zu stellen, um die mündliche Verhandlung am Finaltag möglichst realitätsnah zu simulieren.
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Wie ist der Richtersenat zusammengesetzt?
Den Vorsitz des hochkarätig besetzten Richtersenats führt beim Landesfinale in Wien traditionell ein/eine Hofrat/Hofrätin des OGH. Der weitere Richtersenat setzt sich aus einem/einer Universitätsprofessor/in einer rechtswissenschaftlichen Fakultät außerhalb Wiens und einem/einer renommierten Rechtsanwalt/Rechtsanwältin im Gebiet des Zivilrechts zusammen.