Über den Moot Court Zivilrecht

Der seit 2003 jährlich stattfindende Franz von Zeiller Moot Court Zivilrecht ist der größte innerösterreichische Studierendenwettbewerb sowie der renommierteste auf dem Gebiet des österreichischen Zivilrechts.

Der Moot Court Zivilrecht gliedert sich in 2 Phasen: Die im Landesfinale gipfelnde Vorrunde und das Bundesfinale.

 

Beim Wiener Landesfinale treten jedes Jahr 30 Studierende der Universität Wien und der WU Wien gegeneinander an. Teams bestehend aus jeweils drei Studierenden agieren dabei als Rechtsvertreter*innen von Parteien eines drittinstanzlichen Zivilverfahrens vor dem "Hohen Moot Court". Basierend auf realen erst- und zweitinstanzlichen Entscheidungen verfasst jedes Team in Zusammenarbeit mit Wiener Top-Rechtsanwaltskanzleien – je nach Rolle als Rechtsmittelwerber oder Rechtsmittelbeantworter – einen Schriftsatz, bevor Mitte Jänner die mündlichen Verhandlungen in Wien stattfinden.

Am Finaltag stellt jedes Team den Rechtsstandpunkt nochmals pointiert in einem Plädoyer dar, bevor es sich den anspruchsvollen Fragen des hochkarätig besetzten Richtersenats unter Vorsitz eines/einer Hofrats/Hofrätin des OGH sowie einem/einer Universitätsprofessor/in einer rechtswissenschaftlichen Fakultät und einem/einer renommierten Rechtsanwalt/Rechtsanwältin stellt. Auf Grundlage der Schriftsätze und Plädoyers entscheidet der Senat über die Rechtsmittel und eruiert, welche Teams ihre Mandanten am besten vertreten haben und somit Wien beim Bundesfinale vertreten werden.

Das Bundesfinale findet anschließend im Sommersemester statt und wird dabei jedes Jahr von einer anderen rechtswissenschaftlichen Fakultät Österreichs ausgerichtet. Hierbei bekommen die Gewinner-Teams der Vorrunde erneut eine Entscheidung zugestellt und müssen als Rechtsvertreter*innen abermals das Beste für ihre Mandantschaft herausholen.

Der Moot Court Zivilrecht wird an der Universität Wien von Univ.-Prof. Mag. Dr. Ernst Karner (Institut für Zivilrecht) und an der WU Wien von Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer (Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht) geleitet.