Information für Studierende!
Wir wollen Sie bei Ihrem Studium und bei der Prüfungsvorbereitung bestmöglich unterstützen. Damit wir auf Ihre Anliegen schnell reagieren können und Rückfragen nicht erforderlich sind, beachten Sie bitte folgende Hinweise.
1. Anfragen jeglicher Art senden Sie bitte an sekretariat.riss.zr@univie.ac.at.
2. Machen Sie im Betrefffeld Ihrer Nachricht folgende Angaben:
- LVA-Name
- Ihr Anliegen in max 4 Worten; zB "VO SchuldR - Abmeldung"
3. Machen Sie in Ihrer Nachricht folgende Angaben, bevor Sie Ihr Anliegen schildern:
- Ihre Matrikelnummer
- Wenn sich Ihre Anfrage auf eine LVA bezieht: In welchem Semester haben Sie diese LVA besucht?
4. Wenn sich Ihre Anfrage auf den Stoff bezieht, den wir in der LVA behandelt haben: Bevor Sie eine fachliche Frage an uns senden, versuchen Sie unbedingt, Ihre Frage zunächst selbst zu lösen. Verwenden Sie dazu den Lehrbehelf und schlagen Sie in den online verfügbaren Gesetzeskommentaren nach:
Sollten Sie Ihre Frage mit einer solchen Recherche nicht lösen können, senden Sie uns ein E-Mail und machen Sie darin folgende Angaben:
(a) Auf welche konkreten Aussagen in der LVA beziehen Sie sich?
(b) In welchen Quellen (Lehrbehelfen und Kommentaren) haben Sie recherchiert, um Ihre Frage zu lösen, und zu welchen Ergebnissen hat Ihre Recherche geführt?
(c) Worin genau liegen die Unklarheiten, die wir für Sie aufklären sollen?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Anfragen beantworten, denen ein konkretes Rechtsproblem aus Ihrem privaten oder beruflichen Bereich zugrunde liegt. Beratung zu solchen Rechtsproblemen ist nicht Zweck der LVA. Sie nehmen mit solchen Fragen Zeit in Anspruch, die wir benötigen, um die LVA zu betreuen und Sie und Ihre Kolleg*innen optimal auf die Prüfung vorzubereiten.
5. Senden Sie Ihre Nachrichten an uns unbedingt von Ihrer unet-Studierendenadresse. Mails von privaten Adressen werden nicht beantwortet.
6. Unsere Informationen an Sie versenden wir ausschließlich an Ihre unet-Adresse. Rufen Sie diesen Account daher regelmäßig ab, um über alle Änderungen im Ablauf der LVA informiert zu sein.