Information für Studierende!

Nutzung der u:account-E-Mail-Adressen

Die Universität Wien macht alle Studierenden auf die Nutzung Ihrer u:account-E-Mail-Adressen aufmerksam.

Initiale Anfragen von Studierenden ausgehend von privaten E-Mail-Adressen werden künftig nicht mehr bearbeitet.

Allgemeine Information — Prüfungstermin Februar 2024

Die Prüfung erfolgt schriftlich und dauert 240 Minuten. Sie besteht aus zwei Fall-Angaben; jedenfalls eine von ihnen weist einen Internationalitätsbezug auf. Mindestens 10% der Gesamtpunkte entfallen auf das IPR.

Eine Stoffabgrenzung gibt es nicht. Im IPR werden keine Schwerpunkte bekannt gegeben, im restlichen Bereich gelten jene der FÜM II (siehe hier [Bekanntgabe spätestens 8 Wochen vor dem Termin]). Ganz allgemein gilt aber, dass es sich bei Schwerpunkten nur um eine Orientierungshilfe handelt. Nicht nur aus allen Bereichen des IPR können daher Fragestellungen kommen, sondern auch – eventuell über die IPR-Anknüpfung – aus allen Teilen des Bürgerlichen Rechts.

Erlaubte Hilfsmittel: Gesetzesausgabe. Beachten Sie die besonderen Hinweise zur Benützung von Gesetzesausgaben (siehe unten).

Zur Klarstellung: Dieser Ablauf betrifft nur den Termin im Februar 2024.

Allgemeine Information — Prüfungstermin November 2023

Die Prüfung erfolgt schriftlich und dauert 240 Minuten. Sie besteht aus zwei Fall-Angaben; jedenfalls eine von ihnen weist einen Internationalitätsbezug auf. Mindestens 10% der Gesamtpunkte entfallen auf das IPR.

Eine Stoffabgrenzung gibt es nicht. Im IPR werden keine Schwerpunkte bekannt gegeben, im restlichen Bereich gelten jene der FÜM II (siehe hier [Bekanntgabe spätestens 8 Wochen vor dem Termin]). Ganz allgemein gilt aber, dass es sich bei Schwerpunkten nur um eine Orientierungshilfe handelt. Nicht nur aus allen Bereichen des IPR können daher Fragestellungen kommen, sondern auch – eventuell über die IPR-Anknüpfung – aus allen Teilen des Bürgerlichen Rechts.

Erlaubte Hilfsmittel: Gesetzesausgabe. Beachten Sie die besonderen Hinweise zur Benützung von Gesetzesausgaben (siehe unten).

Zur Klarstellung: Dieser Ablauf betrifft nur den Termin im November 2023.

Allgemeine Information — Prüfungstermin Oktober 2023

Die Prüfung erfolgt schriftlich und dauert 240 Minuten. Sie besteht aus zwei Fall-Angaben; jedenfalls eine von ihnen weist einen Internationalitätsbezug auf. Mindestens 10% der Gesamtpunkte entfallen auf das IPR.

Eine Stoffabgrenzung gibt es nicht. Im IPR werden keine Schwerpunkte bekannt gegeben, im restlichen Bereich gelten jene der FÜM II (siehe hier [Bekanntgabe spätestens 8 Wochen vor dem Termin]). Ganz allgemein gilt aber, dass es sich bei Schwerpunkten nur um eine Orientierungshilfe handelt. Nicht nur aus allen Bereichen des IPR können daher Fragestellungen kommen, sondern auch – eventuell über die IPR-Anknüpfung – aus allen Teilen des Bürgerlichen Rechts.

Erlaubte Hilfsmittel: Gesetzesausgabe. Beachten Sie die besonderen Hinweise zur Benützung von Gesetzesausgaben (siehe unten).

Zur Klarstellung: Dieser Ablauf betrifft nur den Termin im Oktober 2023.

Allgemeine Information — Prüfungstermin April 2023

Die Prüfung erfolgt schriftlich und dauert 240 Minuten.

Die Prüfung besteht zu 80% aus dem Stoff Bürgerliches Recht und zu 20% aus dem Stoff Internationales Privatrecht. Für eine positive Beurteilung müssen jeweils zumindest 40% der erzielbaren Punkte und insgesamt mindestens 50% erreicht werden.

Erlaubte Hilfsmittel: Gesetzesausgabe. Beachten Sie die besonderen Hinweise zur Benützung von Gesetzesausgaben (siehe unten)

Studienbehelfe ab Oktober 2022

Die Informationen zu den Studienbehelfen ab Oktober 2022 entnehmen Sie diesem Aushang.

Zur Benützung von Gesetzesausgaben

Zur Benütung von Gesetzesausgaben beachten Sie bitte folgenden Aushang.

Prüfungsabmeldung

     Abmeldung über u:space:

Die elektronische Abmeldung von mündlichen Prüfungen ist bis zwei Werktage vor der Prüfungswoche möglich und die Abmeldung von schriftlichen Prüfungen bis zwei Werktage vor dem konkreten Termin.

     Abmeldung per E-Mail:

- bis einen Werktag vor der Prüfung; bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des jeweiligen Sekretariats!

- ausschließlich von Ihrer Studierendenadresse

- beim zuständigen Sekretariat (siehe Homepage)

- Bitte geben Sie den Prüfungstag, den Namen der Prüfung und den Namen der Prüferin/des Prüfers an!

- Angabe von Gründen

- direkt an die Professoren

Verspätete Abmeldungen müssen nicht angenommen werden und führen zu einer Sperre des nächsten Termins!