Der Definition eines „KI-Systems“ in Art. 3 Nr. 1 KI-VO kommt eine Schlüsselfunktion für die gesamte KI-VO zu. Die gewählte Begriffsbestimmung enthält jedoch zahlreiche Unschärfen, weshalb eine sinnvolle Abgrenzung zu ähnlichen Systemen kaum vorgenommen werden kann. In dem Beitrag wird aus interdisziplinären Perspektiven der Vorschlag eines „Drei-Faktor-Ansatzes“ zur Beseitigung von juristischen und technischen Ungereimtheiten entwickelt.
Der Artikel ist in der Beilage zur Ausgabe 7 (2024) der MMR auf den Seiten 605-614 zu finden und unter folgendem Link abrufbar: https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fzeits%2FMMR%2F2024%2Fcont%2FMMR%2e2024%2eH9002%2ehtm
Eine umfassende Erläuterung der Regelungen der neuen KI-VO findet sich auch in dem von Christiane Wendehorst gemeinsam mit Mario Martini herausgegebenen Großkommentar, dessen Erscheinen für September 2024 geplant ist. Vorbestellbar unter folgendem Link: www.beck-shop.de/martini-wendehorst-ki-vo/product/35902420