Promotionsmöglichkeit

Promotionsstudierende, die unter meiner Betreuung eine Dissertation zu einem Thema aus dem Bereich des Zivilrechts einschließlich seiner internationalen, europäischen und methodischen Bezüge verfassen möchten, sind herzlich willkommen. Sie werden intensiv betreut und nach ihren individuellen Bedürfnissen in ihrem Vorhaben unterstützt.

Gemäß § 1 des Studienplans für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien dient das Doktoratsstudium der Entfaltung der Fähigkeit, durch selbständige Forschung zur Entwicklung der Rechtswissenschaft beizutragen, ebenso wie der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Diese Bildungsziele können erfahrungsgemäß nur von Kandidatinnen und Kandidaten erreicht werden, die weit überdurchschnittliche Studienleistungen, insbesondere Seminararbeiten, in dem weiteren Fachgebiet der Dissertation vorzuweisen haben. Vorgespräche können selbstverständlich jederzeit vereinbart werden, ohne dass dafür bereits ein fest definiertes Thema der Dissertationsschrift vorliegen muss.

Gerne können Sie Ihre Dissertationsschrift auch in englischer Sprache verfassen, sofern dies im Hinblick auf die Thematik (Quellenlage, Adressatenkreis usw) sinnvoll erscheint. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie in diesem Fall selbst dafür verantwortlich sind, die endgültige Arbeit mit Hilfe eines native speaker auf ein einwandfreies sprachliches Niveau zu bringen. Dissertationsschriften, die sprachlich nicht den Standards englischer oder U.S.-amerikanischer Publikationen entsprechen, werden nicht akzeptiert.

Allgemeine Informationen zum Ablauf des Doktoratsstudiums finden Sie hier. Eine Gesamtauflistung der approbierten und nicht approbierten Dissertationen finden Sie hier.

 

Die Literaturliste für die Ergänzungsprüfung "Grundlagen des Bürgerlichen Rechts" im Rahmen der Zulassung zum Doktoratsstudium finden sie hier.