Direkthaftung des Herstellers

24.07.2020

Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst setzt sich in einer zweiteiligen Publikation in der Zeitschrift für Verbraucherrecht (VbR) mit der bevorstehenden Überarbeitung des Gewährleistungsrechts und der Umsetzung der RL (EU) 2019/770 und 771 ab. Sie plädiert darin für eine Direkthaftung auch des Herstellers.

Der österreichische Gesetzgeber hat nur noch ein Jahr Zeit, die Richtlinie über die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen und die Richtlinie über den Warenkauf in das nationale Recht umzusetzen. In einer kürzlich in der österreichischen Zeitschrift für Verbraucherrecht erschienenen Machbarkeitsstudie geht Univ.-Prof. Dr. Wendehorst der Frage nach, warum Österreich dem Beispiel mancher ausländischer Staaten folgen und bei mangelhaften Waren einen Direktanspruch des Verbrauchers gegen den Hersteller oder den Importeur vorsehen sollte. Ein solcher Anspruch würde den heimischen Handel entlasten, Verbraucherrechte in Fällen wie dem „Diesel-Skandal“ stärken und zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz beitragen, weil genau diejenigen für minderwertige Produkte einzustehen hätten, welche die Produktqualität am ehesten beeinflussen können.

Univ.-Prof. Dr. Wendehorst hat schon im Vorfeld der Richtlinien intensiv zu diesen Fragen gearbeitet. Wesentliche Elemente der RL, namentlich zu Waren mit digitalen Elementen und zu Updates, sind in ihren Regelungsentwürfen von 2016 und 2017 zu finden. Sie ist auch Mitglied einer Expertengruppe, welche das Bundesministerium für Justiz zur Umsetzung berät. Der erste Teil der Machbarkeitsstudie wurde bereits veröffentlicht (VbR 2020/54). Der zweite Teil mit detaillierten Vorschlägen für eine rechtliche Umsetzung folgt in Kürze (VbR Ausgabe 4/2020). Die Beiträge sind abrufbar unter rdb.manz.at.