Hon.-Prof. Dr. Edwin Gitschthaler, Sen.-Präs. des OGH
Dr. Edwin Gitschthaler ist Vorsitzender des 6. Senats des Obersten Gerichtshofs (Fachsenat ua für Gesellschaftsrecht, Firmenbuchrecht und Datenschutz). Darüber hinaus ist er Honorarprofessor für Zivilrecht an der Universität Wien und Lehrbeauftragter an der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien. Weiters ist er Herausgeber der EFSlg und des Werkes Internationales Familienrecht, Verfasser der Werke Unterhaltsrecht sowie Aufteilungsrecht, Chefredakteur der EF-Z Zeitschrift für Familien- und Erbrecht, Mitherausgeber der Werke Ehe- und Partnerschaftsrecht sowie Großkommentar zum AußStrG Bd I und II und Mitautor mehrerer Kommentare zum streitigen Zivilverfahrens- sowie zum Bürgerlichen Recht. Sein wissenschaftlicher Schwerpunkt liegt im Unterhalts- und Aufteilungsrecht.
erreichbar über das Sekretariat Prof. Kogler
Lehrveranstaltungen im WFK Erbrecht und Familienrecht
KU Aufteilungsrecht
(gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Zöchling-Jud)
Der KU dient dem Erwerb fundierter Kenntnisse über die Aufteilung des ehelichen/partnerschaftlichen Vermögens bei Scheidung, Aufhebung und Nichtigkeitserklärung der Ehe bzw Auflösung der eingetragenen Partnerschaft. Vorkenntnisse im Familienrecht (MP Bürgerliches Recht und FÜM II / MP Bürgerliches Recht und IPR) sind von Vorteil.
KU Bis Richter oder Tod Euch scheiden
Eingehende Auseinandersetzung mit den vermögensrechtlichen Folgen einer Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung; Gegenüberstellung der Rechtsfolgen; Möglichkeiten einer vertraglichen Gestaltung (Eheverträge; Gütergemeinschaft); Grundzüge des nachehelichen Aufteilungsrechts. Sinnvoll sind Vorkenntnisse im Bürgerlichen Recht (insbesondere Familien- und Erbrecht).
KU Die Ehewohnung
Eingehende Darstellung sämtlicher Rechtsbereiche, von denen die Ehewohnung betroffen ist bzw betroffen sein kann. Der Bogen reicht vom Wohnungserhaltungsanspruch über Unterhalts- und Aufteilungsrecht sowie Erbrecht bis zu bestandrechtlichen Fragen sowie den Gewaltschutz. Sinnvoll sind Vorkenntnisse im Bürgerlichen Recht (insbesondere Familienrecht).