RA Dr. Walter Schwartz
Dr. Walter Schwartz ist Gründungspartner und Rechtsanwalt bei schwartz huber-medek und partner rechtsanwälte og. Er ist auf Verfassungs- und Verwaltungsrecht spezialisiert; zu seinen besonderen Schwerpunktgebieten gehört dabei das Vergaberecht und die Vertretung vor den Höchstgerichten des öffentlichen Rechts (VfGH, VwGH) und den Europäischen Gerichtshöfen (EuGH, EGMR). Dr. Schwartz ist Autor zahlreicher Publikationen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Der von ihm herausgegebene „Kommentar zum BVergG 2006“ gehört zu den Standardwerken dieses Rechtsgebiets. Er ist seit 1995 Lehrbeauftragter der Universität und Vortragender bei verschiedensten öffentlichen und privaten Seminarveranstaltern.