Aktuelle Informationen zu den Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen

 

Das Zuhören bei mündlichen Online-Prüfungen ist möglich - vorbehaltlich der Zustimmung der Kandidat*innen, wobei die Zahl der Zuhörer*innen aus organisatorischen und technischen Gründen begrenzt werden muss. Jene Kandidat*innen, die mit Zuhörer*innen einverstanden sind, werden zuerst geprüft, die restlichen Kandidat*innen danach, dies gilt auch für Wiederholer*innen und Drittantritte!

Pro Kandidat*in wird ein*e Zuhörer*in pro Termin (= Prüfungstag) zugelassen, einschließlich der Vertrauenspersonen, die Kandidat*innen auf Wunsch beiziehen können.

Um möglichst vielen Studierenden das Zuhören zu ermöglichen, ist ein Zuhören pro Person nur bei einem Termin (= Prüfungstag) der jeweiligen Prüfungswoche möglich.

Sollten Sie bei den Prüfungen zuhören wollen, wenden Sie sich bitte bis spätestens 22.04.2024 mit Ihrer Uni-E-Mail-Adresse an florentina.rauch@univie.ac.at, Sie erhalten dann weitere Informationen zu Ihrer Anmeldung als Zuhörer*in.

Das Aufzeichnen der Prüfungen ist sowohl Kandidat*innen als auch Zuhörer*innen (ebenso wie uns als Prüfern) untersagt!

KI in LVs Palten

KI kann in vieler Hinsicht nützlich sein und wird Sie jedenfalls in Ihrem künftigen Berufsleben begleiten. Nützlich ist sie aber nur, wenn Sie eigenständig in der Lage sind, Ergebnisse von KI kritisch auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Überdies stehen Ihnen Prüfungen bevor, bei denen Sie KI nicht verwenden können. So oder so: Um das sinnerfassende Lernen des Stoffs kommen Sie nicht herum.

Inwieweit die Benützung von KI in meinen LVs und insbesondere bei Testfragen etc zur Leistungsüberprüfung erlaubt oder nicht erlaubt ist, entnehmen Sie bitten den Infos zu den jeweiligen LVs. Zur Leistungsüberprüfung ziehe ich Stichproben, insbesondere, wenn Texte nicht "nach Studierender/m klingen". Ich lasse auch selbst Testfragen durch KI bearbeiten, um Antwortproben zu erhalten.

Sollten mir Antworten/Lösungen Ihrerseits vor diesem Hintergrund bekannt oder überprüfenswert erscheinen, kann es vorkommen, dass ich die Eigenständigkeit Ihrer Einzelleistungen durch Nachfragen überprüfe. Sie sind im Fall solcher Überprüfungsfragen zur Mitarbeit verpflichtet.