Seit dem 1. August 2024 ist die neue KI-Verordnung der Europäischen Union in Kraft, die umfassende und tiefgreifende Regelungen für die Verwendung von Künstlicher Intelligenz festlegt. Ein Aspekt des neuen Rechtsakts, der von an Beginn an äußerst strittig war und es bis jetzt geblieben ist, ist die zentrale Definition des „KI-Systems“.
Zur Klärung dieser Frage entwickelte Christiane Wendehorst gemeinsam mit Bernhard Nessler den „Drei-Faktor-Ansatz“ zur näheren Bestimmung des KI-Systems. Im Rahmen einer von der Universität des Saarlandes am 10. und 11. September organisierten Expertentagung zur KI-Verordnung stellte Christiane Wendehorst diesen Ansatz vor.
Eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem „Drei-Faktor-Ansatz“ und Definitionsmerkmalen des KI-Systems nach der KI-Verordnung findet sich in einem von Christiane Wendehorst, Bernhard Nessler und anderen veröffentlichten Beitrag. Dieser ist in Heft 7 der MMR 2024 erschienen und kann hier abgerufen werden.