Univ.-Prof. Dr. Gabriel Kogler — Dissertationsbetreuung

Voraussetzung für die Betreuung einer Dissertation sind überdurchschnittliche Prüfungserfolge im Bürgerlichen Recht und in den privatrechtlichen Nebenfächern. Grundsätzlich kann aus allen Bereichen des Bürgerlichen Rechts (inkl IPR) — auch fächerübergreifend zum Zivilverfahrensrecht oder rechtsvergleichend — eine Dissertation verfasst werden.

Interessierte Student*innen werden gebeten, ein kurzes Exposé über das beabsichtigte Dissertationsthema (2 – 5 Seiten) sowie einen Lebenslauf und ein aktuelles Sammelzeugnis per Email zu übermitteln. Erscheint das Thema geeignet, folgt eine persönliche Besprechung. Abhängig vom konkreten Dissertationsvorhaben kann für die Zusage der Betreuung die Lektüre bestimmter Aufsätze, Beiträge oder Bücher verlangt werden.